Grundschulung

Für den Beginn der Ausbildung ab initio muss der Bewerber mindestens 16 Jahre alt sein und in fliegerärztlicher Hinsicht als tauglich für die Führung von Leichtflugzeugen gelten (Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL).

 

Theorie

Die theoretische Ausbildung erfolgt analog den Richtlinien für Anwärter des PPL (A), Flächenflugzeuge.

 

Praxis

Die praktische Ausblidung beträgt mindestens 30 Stunden Flugausbildung mit mindestens 150 Starts und Landungen, wovon mindestens 10 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 5 Stunden und 20 Landungen im Soloflug. Sie umfasst nebst dem Grundlagentraining, welches in drei Teilen erfolgt:

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Aussenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mindestens 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäss Flughandbuch

 

Zeitaufwand

Die durchschnittlich zu erwartende Zeitspanne für die Ausbildung zum Autogyropiloten ohne Flugfunkausbildung beträgt ca. 6 Monate.

Umschulung

Für die Umschulung ab PPL (A) oder PPL (H) benötigt der Bewerber folgende Ausbildungseinheiten:

  • Die theoretische Ausbildung erfolgt mit dem Fluglehrer
  • Flug mit Fluglehrer über mindestens 100 km und mindestens drei Landungen auf verschiedenen Plätzen
  • ausführliche Alpeneinweisung
  • Die praktische Prüfung erfolgt durch einen zugelassenen Inspektor

 

Zeitaufwand

Die praktische Ausbildung für Inhaber von PPL (H) erfolgt während mindestens 5 und für Inhaber von PPL (A) während mindestens 10 Stunden.

Die durchschnittlich zu erwartende Zeitspanne für die gesamte Umschulung zum Autogyropiloten beträgt ca. 2 bis 3 Monate.